Produktdetails
EAN/GTIN | 4039934018689 |
Eigenschaften
ASG-Bandschlingen werden vorwiegend im Holz- und Fertighausbau als Wegwerfbänder eingesetzt. Sie werden nur einmal angeschlagen und danach abgeschnitten. Deshalb dürfen ASG-Bandschlingen gem. BGR 500, Punkt 2.8 um 40 % höher belastet werden. Das resultiert aus der früheren UVV 18.4. Der übliche Sicherheitsfaktor der Hebebänder (SF 7) wird hier auf SF 5 herabgesetzt. Im Etikett basiert die Tragfähigkeit in Anlehnung an DIN EN 1492-1 auf SF 7. Keller & Kalmbach etikettiert aus Sicherheitsgründen zusätzlich mit SF 5.